ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER JANSEN AG (Ausgabe 10/2026)
I. Allgemeine Bestimmungen
- Definitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten folgende Begriffe:
«JANSEN AG» bezeichnet die JANSEN AG mit Sitz in Oberriet SG, Schweiz.
«Verbundene Unternehmen» bezeichnet alle Unternehmen, die von der JANSEN AG kontrolliert werden, die JANSEN AG kontrollieren oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der JANSEN AG stehen. Kontrolle bedeutet das direkte oder indirekte Eigentum an der Mehrheit der Stimmrechte oder des Gesellschaftskapitals oder die Befugnis, die Geschäftsführung massgeblich zu bestimmen.
«Representative Office» bezeichnet eine Niederlassung oder Repräsentanz der JANSEN AG im Ausland, die keine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt, keine Verträge im eigenen Namen abschliessen darf und ausschliesslich im Namen und auf Rechnung der JANSEN AG tätig ist.
«Vertraglich verbundene Dritte» bezeichnet Lieferanten, Subunternehmer, Vorlieferanten und sonstige Dritte, mit denen die JANSEN AG zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden in einer Vertragsbeziehung steht. Die JANSEN AG ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vertraglich verbundene Dritte beizuziehen und diesen die zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen weiterzugeben.
«Kunde» bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die mit der JANSEN AG einen Vertrag über Waren, Verarbeitungsleistungen, Dienstleistungen oder Mietartikel abschliesst.
«Vertrag» bezeichnet jede zwischen der JANSEN AG und dem Kunden zustande gekommene vertragliche Vereinbarung, gleichgültig welcher Art.
«Ware» bezeichnet alle von der JANSEN AG verkauften oder gelieferten Produkte und Materialien, einschliesslich Standardprodukten, Sonderanfertigungen und Schüco-Produkten.
«Verarbeitungsleistungen» bezeichnet mechanische Bearbeitungen von Materialien (Anarbeitung) sowie Pulverbeschichtungen, die von der JANSEN AG gemäss Kundenvorgaben erbracht werden.
«Dienstleistungen» bezeichnet alle von der JANSEN AG erbrachten Leistungen ohne Warenlieferung, insbesondere Montageinstruktionen, Montage- und Einbauleistungen, Prüfungen, Berechnungen und Beratungen.
«Mietartikel» bezeichnet Gegenstände, die der Kunde von der JANSEN AG gegen Entgelt vorübergehend nutzt, ohne Eigentum daran zu erwerben.
«Schriftlich» bezeichnet die Kommunikation per Brief, Telefax oder E-Mail. Für rechtserhebliche Erklärungen genügt E-Mail, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Schriftliche Erklärungen des Kunden gelten als zugegangen, sobald sie die JANSEN AG tatsächlich erreichen. Eingehende Erklärungen ausserhalb von Arbeitstagen sowie während Betriebsferien oder Brückentagen der JANSEN AG gelten als am ersten auf den Unterbruch folgenden Arbeitstag zugegangen.
«Arbeitstage» bezeichnet Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der JANSEN AG in Oberriet SG.
«Lieferung» bezeichnet die Bereitstellung von Waren oder das Ergebnis von Verarbeitungsleistungen zur Abholung oder zum Versand an den Kunden.
«Autorisierte Fachperson» bezeichnet eine Person, die über nachgewiesene handwerkliche Qualifikationen sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in der Verarbeitung von JANSEN AG Systemlösungen verfügt und die einschlägigen Vorgaben der JANSEN AG Systemdokumentation kennt und anwendet.
- Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AVB gelten ausschliesslich für Verträge der JANSEN AG. Für Verträge verbundener Unternehmen gelten deren eigene Bedingungen. Representative Offices handeln ausschliesslich als Vermittler im Namen der JANSEN AG. Für bestimmte Märkte und Representative Offices können abweichende Bedingungen gelten, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen werden; im Übrigen gilt Ziffer 30.
Die vertragliche Bindung der JANSEN AG entsteht erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der JANSEN AG. Diese AVB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
Diese AVB gelten für sämtliche Lieferungen von Waren, Verarbeitungsleistungen, Dienstleistungen und Mietartikeln. Entgegenstehende Kundenbedingungen gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der JANSEN AG – auch wenn die JANSEN AG in Kenntnis dieser Bedingungen liefert. SIA-Normen gelten nur, wenn schriftlich vereinbart.
Der Kunde teilt der JANSEN AG eine gültige E-Mail-Adresse mit und stellt deren Erreichbarkeit sicher. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Zustellungen an die zuletzt bekannte Adresse gelten als erfolgt.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten und gehen entgegenstehenden Bestimmungen dieser AVB vor. Bei Konsumentenverträgen gilt dies insbesondere für zwingende Konsumentenschutzbestimmungen.
- Preisgestaltung
Preise verstehen sich in CHF, exkl. Mehrwertsteuer, Leistungsabhängiger Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und Transportkostenzuschlag.
Die JANSEN AG darf Preise nachträglich anpassen, wenn sich nicht beherrschte Kostenbestandteile erhöhen (insbesondere Zölle, Rohstoff-, Energie- oder Transportkosten, Wechselkurse). Die Anpassung beschränkt sich auf tatsächlich angefallene Mehrkosten und erfolgt nach Treu und Glauben.
Preisänderungen, Rundungsdifferenzen sowie Über- und Minderlieferungen bis 10% sind vorbehalten. Bei fehlerhaften Bestellangaben trägt der Kunde die Mehrkosten. Nachträgliche Änderungen werden gesondert verrechnet.
Bei offensichtlichen Preisfehlern kann die JANSEN AG den korrekten Preis nachfordern oder vom Vertrag zurücktreten.
Technische Änderungen an Produkten oder Spezifikationen bleiben vorbehalten, sofern die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind netto ohne Abzug zahlbar. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne Mahnung Verzug ein; sämtliche Forderungen werden sofort fällig und Verzugszinsen sind geschuldet. Nur direkte Zahlungen an die JANSEN AG wirken schuldbefreiend.
Die JANSEN AG behält sich vor, den Vertragsschluss von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen und die Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder Konkurs werden alle Forderungen sofort fällig.
Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse. Ein Zahlungsziel von 30 Tagen oder ein abweichendes Zahlungsziel bedarf der schriftlichen Zustimmung der JANSEN AG und kann jederzeit auf Vorkasse umgestellt werden. Bei ausbleibender Zahlung kann die JANSEN AG Lieferungen zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten.
Aufrechnungen mit bestrittenen Gegenforderungen sind nicht zulässig. Werkzeugkostenanteile sind bei Auftragserteilung fällig.
- Eigentumsvorbehalt und Mitteilungspflichten
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der JANSEN AG. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die JANSEN AG ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Der Kunde meldet Zugriffe Dritter, Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich. Besitz- und Geschäftssitzwechsel sind anzuzeigen. Bei Pfändung ist die JANSEN AG sofort zu benachrichtigen.
Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräussern. Der Kunde tritt die aus der Weiterveräusserung entstehenden Forderungen im Voraus an die JANSEN AG ab. Bei Zahlungsverzug ist die JANSEN AG berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. Bei Verzug, Überschuldung oder Konkurs ist die JANSEN AG, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
- Retouren und Gutschriften
Retouren sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich, sofern die Ware neuwertig, originalverpackt und in Fabrikationslängen vorliegt. Nicht-Lagerartikel, Spezialanfertigungen und kundenspezifisch beschaffte Artikel sind ausgeschlossen.
Retouren müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Lieferdatum angemeldet werden. Für bearbeitete Waren gelten die Ziffern 31 und 32.
Gutschriften werden auf Basis des Rechnungspreises abzüglich 20% Manipulationskosten (mindestens CHF 50.–) erteilt. Frachtkosten werden nicht rückvergütet.
- Haftung
Die JANSEN AG haftet im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes. Alle weiteren Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden sind in diesen AVB abschliessend geregelt. Soweit keine anderslautende Bestimmung vorgesehen ist, wird – ausgenommen bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit – jegliche weitergehende Haftung ausgeschlossen.
Vorbehaltlich rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit wird die vertragliche oder ausservertragliche Haftung der JANSEN AG für direkte und indirekte Schäden (einschliesslich Mängelfolgeschäden, anderer Folgeschäden, entgangenen Gewinns und Datenverlusts), die auf Handlungen oder Unterlassungen ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen zurückzuführen sind, sowie deren persönliche Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine allfällige Schadenersatzpflicht der JANSEN AG ist – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund – beschränkt auf den vom Kunden für die schadensverursachende Lieferung oder Leistung bezahlten oder zu bezahlenden Preis.
Jegliche Haftung der JANSEN AG ist ausgeschlossen, wenn die Mangelhaftigkeit der Ware und/oder ein Schaden zurückzuführen ist auf:
- Fabrikations- oder Materialfehler bei von Drittherstellern bezogenen Waren; oder
- den Transport der Ware durch den Kunden oder für ihn handelnde Dritte; oder
- unsachgemässe Verwendung, Behandlung, Änderung, Verarbeitung, Lagerung, Wartung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, chemische oder elektrolytische Einflüsse sowie den Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel; oder
- Nichtbeachtung von Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund sowie natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung.
Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird hierfür die JANSEN AG in Anspruch genommen, hat der Kunde die JANSEN AG vollumfänglich schadlos zu halten.
II. Leistungserbringung
- Höhere Gewalt und Leistungsstörung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der definitiven und vollständigen Bestätigung der Bestellung. Stimmt die JANSEN AG nachträglichen Änderungen zu, beginnt die Lieferfrist erneut zu laufen. Die JANSEN AG haftet nicht für Zufall. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, ist die Angabe von Lieferterminen oder -fristen rein informativ und unverbindlich.
Unter höherer Gewalt verstehen diese AVB alle unvorhersehbaren Ereignisse, die die Leistungserbringung der JANSEN AG oder ihrer vertraglich verbundenen Dritten stören (Verspätung, Unmöglichkeit, Erschwerung etc.), einschliesslich staatlicher Hoheitsakte wie Ein- und Ausfuhrverbote, Zollerhöhungen oder Änderungen der Bewilligungspraxis. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Neutralitätsverletzungen, Boykotte, Aussperrungen, Streiks, Rohstoffmangel, Epidemien, Pandemien sowie Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung und deren Folgen in den Regionen der Betriebsstätten der JANSEN AG, ihrer verbundenen Unternehmen sowie ihrer vertraglich verbundenen Dritten.
Im Falle einer solchen Leistungsstörung ist die JANSEN AG bei Unmöglichkeit von der Leistungspflicht ersatzlos befreit und im Verzugsfall oder bei unverhältnismässiger Erschwerung berechtigt, dem Kunden eine neue Lieferfrist bzw. ein neues Angebot vorzuschlagen und im Falle der Ablehnung vom Vertrag zurückzutreten. Die JANSEN AG haftet in keinem dieser Fälle für Schadenersatz, insbesondere nicht für Folgeschäden.
Sollte es beim Kunden aufgrund ähnlicher Ereignisse zu Bedarfs- oder Interessenänderungen kommen, bleibt er zur vollständigen Bezahlung verpflichtet. Vorbehalten bleibt eine anderslautende Einzelfallvereinbarung.
Die JANSEN AG haftet für Lieferverzögerungen nur, soweit diese von ihr zu vertreten sind. Verzögerungen von weniger als fünfundvierzig (45) Kalendertagen begründen weder ein Rücktrittsrecht noch einen Schadenersatzanspruch des Kunden. Bei Verzögerungen von fünfundvierzig (45) Kalendertagen oder mehr ist die JANSEN AG berechtigt, einen neuen Ablieferungszeitpunkt oder eine alternative Leistung vorzuschlagen; bei Ablehnung kann sie vom Vertrag zurücktreten. Der Schadenersatz ist der Höhe nach auf den Wert der zu spät gelieferten Waren bzw. Leistungen limitiert.
Eine Leistungsverzögerung ist insbesondere dann nicht von der JANSEN AG zu vertreten, wenn der Kunde seine Vorleistungs- oder Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nur mangelhaft erfüllt hat.
- Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde informiert die JANSEN AG über alle ihm bekannten behördlichen Bestimmungen und Rechtsnormen, die den vorgesehenen Verwendungszweck oder Einbauort der Produkte betreffen. Die JANSEN AG haftet nicht für Schäden, die auf eine Verletzung dieser Pflicht durch den Kunden zurückzuführen sind.
Der Kunde stellt alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen, Beistellungen und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Mehraufwand durch verspätete oder unrichtige Informationen trägt der Kunde – auch bei Fest- oder Höchstpreisen.
Übergibt der Kunde Material zur Bearbeitung, weist er vorgängig schriftlich auf besondere Eigenschaften oder Mängel hin. Unterlässt er dies, entfällt die Haftung der JANSEN AG für Schäden am Kundenmaterial.
Produktkennzeichnungen und Sicherheitshinweise der JANSEN AG dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- Kundenvorgaben und Freistellung
Soweit die JANSEN AG Produkte, Elemente oder Leistungen aufgrund von Zeichnungen, Bildern, Spezifikationen oder sonstigen Vorgaben des Kunden anfertigt oder erbringt, beschränkt sich die Haftung der JANSEN AG ausschliesslich darauf, dass die Ausführung den Vorgaben des Kunden entspricht. Die inhaltliche Richtigkeit, technische Eignung und rechtliche Zulässigkeit der Vorgaben liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden. Dies gilt unabhängig davon, ob die JANSEN AG auf die Ungeeignetheit der Vorgaben hätte hinweisen können.
Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Verarbeitung der bereitgestellten Vorgaben verfügt und dass durch die Ausführung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte die JANSEN AG aufgrund der Ausführung nach Kundenvorgaben von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die JANSEN AG von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen und Nachteilen vollständig frei.
- Zeichnungsfreigabe
Gibt der Kunde eine von der JANSEN AG erstellte Zeichnung frei, bestätigt er damit, dass die Zeichnung seinen Anforderungen und den örtlichen Gegebenheiten entspricht. Die JANSEN AG prüft weder die Eignung der vom Kunden vorgegebenen technischen Parameter – wie insbesondere Materialstärken, Wanddicken, Traglasten oder sonstige Bemessungsgrössen – für den vorgesehenen Verwendungszweck noch die Übereinstimmung mit den am vorgesehenen Verwendungs- oder Einbauort anwendbaren Normen oder behördlichen Vorschriften. Im Übrigen gilt Ziffer 10.
- Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt FCA Oberriet SG (Incoterms® 2020), sofern nicht anders vereinbart. Die Incoterms® 2020 regeln Gefahrenübergang und Kostentragung abschliessend.
Ab Gefahrenübergang erfolgt der Transport auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch, wenn die JANSEN AG den Transport selbst durchführt, organisiert oder durch Dritte durchführen lässt. Fracht- und Transportkosten gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.
Für Unfälle beim Auf- oder Abladen sowie mit Hilfsmitteln wie Gurten oder Seilen wird die Haftung der JANSEN AG, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die JANSEN AG behält sich technische Änderungen an Produkten, Materialien oder Spezifikationen jederzeit vor, sofern diese die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
III. Prüfung und Gewährleistung
- Lieferung und Gefahrenübergang
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Bei Annahmeverzug gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme hätte erfolgen sollen. Nutzen und Gefahr gehen spätestens in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug ist die JANSEN AG berechtigt, Lagergebühren in angemessener Höhe zu verrechnen. Sinngemäss gelten diese Regelungen auch für übersandte Waren.
Die Ware ist unverzüglich auf Quantität und Qualität zu prüfen. Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung erkennbar sind, sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich bei der JANSEN AG geltend zu machen. Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar sind, sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei der JANSEN AG geltend zu machen. Bei verspäteter Rüge verfallen die diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Unabhängig vom Zeitpunkt der Entdeckung erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche spätestens ein (1) Jahr nach Ablieferung der Ware.
Soweit Produkte der JANSEN AG bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert werden, gehen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend Rügefristen und Verjährung den vorstehenden vertraglichen Regelungen vor.
Beanstandete Ware darf nur nach Rücksprache mit der JANSEN AG eingebaut und/oder weiterverarbeitet werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche damit verbundenen Kosten einschliesslich Folgeschäden. Beanstandungen befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung gemäss Ziffer 4.
- Gewährleistung
Die JANSEN AG erfüllt ihre Gewährleistungspflichten nach freiem Ermessen und beschränkt sie auf den kostenlosen Ersatz oder die kostenlose Reparatur von Bestandteilen, die als mangelhaft anerkannt werden, sowie auf die Rücksendung und Stornierung der betroffenen Ware. Weitergehende Ansprüche des Kunden, wie Mängelfolgeschäden, Vermögensschäden und Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Soweit Produkte der JANSEN AG bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert werden oder die erbrachten Leistungen ein unbewegliches Werk betreffen, gehen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen den vorstehenden Regelungen vor.
Für den Austausch oder die Reparatur der Ware hat der Kunde der JANSEN AG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Kunde die Mitwirkung oder setzt er eine unangemessen kurze Frist, ist die JANSEN AG berechtigt, die Gewährleistung bis zur ordnungsgemässen Mitwirkung zurückzubehalten. Erfolgt diese nicht innert angemessener Frist, entfällt der Gewährleistungsanspruch, soweit gesetzlich zulässig.
Mehrkosten für Reparatureinsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit, Eileinsätze sowie Express- und Kuriersendungen gehen zulasten des Kunden.
- Gewährleistungsausschlüsse
Systemkomponenten und Produkte der JANSEN AG dürfen nur von autorisierten Fachpersonen montiert, repariert und in Betrieb genommen werden. Bei Missachtung erlischt die Gewährleistung vorbehaltlos.
Werden Komponenten anderer Hersteller eingebaut, erlischt die Gewährleistung für die betroffenen Systeme, sofern der Kunde nicht nachweist, dass die Systemkonformität nicht beeinträchtigt wird. Prüfzeugnisse und Atteste der JANSEN AG gelten in diesem Fall nicht für das veränderte System.
- Reparaturen ausserhalb der Gewährleistungszeit
Reparaturen und Retouren ausserhalb der Gewährleistung werden nicht kostenlos bearbeitet. Dies gilt sowohl für von der JANSEN AG gelieferte Produkte als auch für Produkte, die nicht von der JANSEN AG bezogen wurden. Nach Prüfung werden folgende Konditionen in Rechnung gestellt:
- Gewährleistungsfrist abgelaufen: Der Kunde kann das Produkt neu bestellen oder gegen eine Pauschale von CHF 80.– zzgl. Versandkosten zurücksenden lassen.
- Ware nicht bei der JANSEN AG erworben: Rücksendung gegen Pauschale von CHF 80.– zzgl. Versandkosten.
- Reparatur aufgrund Fremdeinwirkung: Bei Reparierbarkeit Verrechnung gemäss gültigen Verrechnungssätzen der JANSEN AG zzgl. Versandkosten; bei Nichtreparierbarkeit wie bei abgelaufener Gewährleistungsfrist.
- Artikelkomponenten nicht komplett retourniert: Rücksendung gegen Pauschale von CHF 80.– zzgl. Versandkosten.
- Verpackung defekt: Verrechnung der Verpackungskosten von CHF 80.–.
- Ware in Ordnung, Rücknahme durch JANSEN AG: Gutschrift gemäss Ziffer 6.
IV. Schutzrechte und Vertraulichkeit
- Schutzrechte und Know-how
Alle Rechte an Unterlagen, Informationen und technischen Lösungen der JANSEN AG verbleiben bei der JANSEN AG. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, weitergegeben noch für eigene Zwecke verwendet werden. Alle Schutzrechte sowie Know-how und Weiterentwicklungen verbleiben bei der JANSEN AG.
Bei Zuwiderhandlung ist die JANSEN AG berechtigt, eine Vertragsstrafe von CHF 20'000.– je Verstoss zu verlangen. Die Geltendmachung eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens – insbesondere entgangenen Gewinns, entgangener Lizenzgebühren und Rechtsverfolgungskosten – bleibt vorbehalten. Wird nachgewiesen, dass ein Dritter eine technische Lösung verwendet, die wesentlich auf JANSEN AG-Unterlagen basiert, wird vermutet, dass der Kunde diese unzulässig weitergegeben hat.
Marken, Logos und Patente der JANSEN AG dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Bei Verstoss: Vertragsstrafe CHF 5'000.– je Verstoss sowie rückwirkende Lizenzgebühr.
Der Kunde darf die JANSEN AG nicht ohne Zustimmung als Referenz nennen.
- Nutzungs- und Verwertungsverbote
Unterlagen, Informationen und technische Lösungen der JANSEN AG dürfen ausschliesslich zur Vertragserfüllung genutzt werden. Insbesondere verboten sind:
- Nutzung zur eigenen Produktentwicklung oder Leistungsverbesserung
- Ableitung eigener technischer Lösungen oder Konstruktionen
- Herstellung von Produkten auf Basis des Know-hows der JANSEN AG
- Reverse Engineering
- Wirtschaftliche Verwertung zugunsten des Kunden oder Dritter
- Anmeldung von Schutzrechten auf Basis des Know-hows der JANSEN AG
Diese Verbote gelten auch nach Vertragsende. Der Kunde haftet für Verstösse durch verbundene Unternehmen und beauftragte Dritte wie für eigenes Handeln. Erlangt der Kunde Kenntnis von einer unbeabsichtigten Offenlegung, informiert er die JANSEN AG unverzüglich.
Bei Zuwiderhandlung gelten die Rechtsfolgen gemäss Ziffer 17 sinngemäss.
- Zeichnungen und Werkzeuge
Die JANSEN AG behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an allen Unterlagen vor. Diese dürfen nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden. Werkzeuge bleiben Eigentum der JANSEN AG, auch wenn der Kunde Kosten anteilig übernommen hat. Nach zwei Jahren ohne Lieferung können sie entschädigungslos entsorgt werden.
- Geheimhaltung
Der Kunde hält alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der JANSEN AG strikt vertraulich. Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen oder solche, die gesetzlich offenzulegen sind.
- Datenschutz
Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung der JANSEN AG bearbeitet (abrufbar auf www.JANSEN.com). Kundendaten dürfen an verbundene Unternehmen und vertraglich verbundene Dritte weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung oder Pflege der Geschäftsbeziehung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
- Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen
Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung aller anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsgesetze. Die JANSEN AG kann Lieferungen verweigern, aussetzen oder beenden, soweit dies zur Einhaltung dieser Bestimmungen erforderlich ist.
V. Schlussbestimmungen
- Genehmigungsfiktion
Rapporte gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert drei (3) Arbeitstagen schriftlich Einwendungen erhebt. Für Zeichnungen und technische Unterlagen beträgt die Frist fünf (5) Arbeitstage. Die Frist beginnt am folgenden Arbeitstag nach Zustellung. Abweichende Fristen können in Abschnitt VI geregelt sein.
- Änderung der vorliegenden Bestimmungen
Die JANSEN AG kann diese AVB jederzeit ändern und/oder ergänzen. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website der JANSEN AG abrufbar.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall vor der Anrufung eines Gerichts um eine einvernehmliche Lösung.
Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen einzelne Ausschlüsse oder Beschränkungen nicht zulassen, treten an deren Stelle die gesetzlich zulässigen Regelungen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vertraglichen Regelungen der Parteien unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss (i) internationaler Übereinkommen, einschliesslich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (CISG), sowie unter Ausschluss (ii) der kollisionsrechtlichen Normen. Dies gilt auch für Verträge, die durch oder über ein Representative Office der JANSEN AG angebahnt wurden. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Gesellschaftssitz der JANSEN AG. Die JANSEN AG behält sich das Recht vor, den Kunden an seinem Sitz zu belangen.
- Einstweilige und vorsorgliche Massnahmen
Die JANSEN AG kann zur Wahrung ihrer Rechte jederzeit ohne Mahnung gerichtliche oder behördliche Massnahmen beantragen – unabhängig vom Rechtsgebiet und unabhängig von gleichzeitig geltend gemachten Vertragsstrafen oder Schadenersatzansprüchen.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, Zahlungen, Lieferungen und die Gewährleistung ist der Sitz der JANSEN AG in Oberriet SG, Schweiz.
- Verbindlicher Originaltext
Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch. Diese AVB werden zusätzlich in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung gilt ausschliesslich die deutsche Fassung als rechtlich verbindlich.
- Ergänzende und länderspezifische Bedingungen
Für bestimmte Märkte können einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AVB durch länderspezifische Konditionen ergänzt oder ersetzt werden. Diese werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und können sämtliche Bereiche dieser AVB betreffen. Bei Widersprüchen gehen die länderspezifischen Konditionen vor.
VI. Spezifische Leistungsbestimmungen
Verarbeitungsleistungen
- Anarbeitung
Anarbeitung bezeichnet die mechanische Bearbeitung von Materialien gemäss den spezifischen Anforderungen des Kunden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schneiden, Biegen nach individuellen Radien, Bohren, Schweissen, Schleifen, Verputzen und Komplettieren. Im Rahmen der Anarbeitung können gemäss Kundenwunsch auch Vorfertigungselemente und Baugruppen – wie insbesondere Fenster-, Tür- und Fassadenelemente – erstellt werden.
Stellt der Kunde das zu bearbeitende Material bereit, ist er dafür verantwortlich, dass es den vereinbarten Spezifikationen entspricht und für die geplante Bearbeitung geeignet ist. Die Verantwortung für die Richtigkeit sämtlicher Massangaben, Zeichnungen und technischer Vorgaben liegt ausschliesslich beim Kunden. Mängel, die auf fehlerhaftem oder ungeeignetem Kundenmaterial beruhen, schliessen eine Haftung der JANSEN AG aus.
Für Anarbeitungsleistungen gelten die branchenüblichen Werkstoleranzen sowie die einschlägigen DIN- und EN-Normen. Abweichungen von bis zu 5% bei Gewicht und Abmessungen gelten als vertragsgemäss. Massgebend sind die vom Kunden übermittelten Spezifikationen und Massangaben; die Verantwortung für deren Richtigkeit liegt ausschliesslich beim Kunden.
Die Gewährleistung für Anarbeitungsleistungen richtet sich nach den Ziffern 13 und 14. Bearbeitete Waren sind von der Retournierung i.S.v. Ziffer 6 ausgeschlossen.
- Pulverbeschichtung
Pulverbeschichtung ist ein Verfahren, bei dem eine elektrisch geladene Pulverschicht auf das Material aufgebracht und bei hohen Temperaturen eingebrannt wird. Dieses Verfahren dient dem Schutz vor Korrosion und der Verbesserung der Oberflächenqualität.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschliesslich auf die Beschichtung und schliesst Mängel aus, die auf kundenseitig bereitgestellten Materialien oder Konstruktionen beruhen. Eine Prüfung der Ware auf Masshaltigkeit und Beschädigungen erfolgt nicht. Keine Gewährleistung besteht bei nicht bestimmungsgemässer Nutzung. Die Gewährleistung für Reparaturleistungen endet mit der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Nachbesserungen lassen die ursprüngliche Gewährleistungsfrist unberührt und führen weder zu deren Hemmung noch zu deren Verlängerung. Bearbeitete Waren sind von der Retournierung i.S.v. Ziffer 6 ausgeschlossen.
Für DIN-genormte Waren gelten die jeweiligen DIN-Toleranzen. Leichte Farbabweichungen je nach Charge und Materialstruktur gelten nicht als Mangel, sofern sie innerhalb branchenüblicher Toleranzen liegen. Farbabweichungen bei Nachbestellungen oder im Vergleich zu Mustern sind ebenfalls keine Mängel. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Farbangaben.
Pulverbeschichtete Oberflächen sind regelmässig mit milden Reinigungsmitteln und einem weichen Tuch zu pflegen. Aggressive Reinigungsmittel, Säuren oder Scheuermittel sind nicht zulässig und führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Bei der Reinigung sind die Vorgaben gemäss der SZFF-Richtlinie 61.01 bzw. der RAL-GZ 632 zu beachten. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine sachgerechte Reinigung und Pflege.
Die Pulverbeschichtung ist ausschliesslich für Belastungen durch Sonneneinstrahlung ausgelegt. Jede andere Form der Wärmeeinwirkung oder extreme UV-Belastung führt zum Erlöschen der Gewährleistung.
Für Schäden an kundenseitig überlassenen Teilen oder Materialien im Rahmen der Pulverbeschichtung haftet die JANSEN AG ausschliesslich bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Beschichtungspreis des betroffenen Teils begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gilt Ziffer 7.
- Besondere Anforderungen und nachträgliche Änderungen
Besondere Anforderungen oder Einsatzgebiete, die über den Standardbereich hinausgehen, müssen schriftlich vereinbart werden. Nicht schriftlich vereinbarte Anforderungen werden nicht berücksichtigt; die Haftung der JANSEN AG für daraus entstehende Abweichungen ist ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungen werden gesondert verrechnet.
Dienstleistungen
- Montageinstruktionen
Montageinstruktionen werden durch Mitarbeiter der JANSEN AG vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit erbracht. Die Mitarbeiter übernehmen keine Montage- oder Installationsarbeiten; der Kunde hat kein Weisungsrecht.
Stornierungen sind bis zwei (2) Arbeitstage vor dem Termin kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen werden die veranschlagten Stunden sowie angefallene Fahrt- und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage durch die JANSEN AG hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatztermin; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Montageinstruktionen sind unverbindliche Empfehlungen. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 7.
- Montage- und Einbauleistungen
Montagearbeiten werden in Anwesenheit des Kunden am vereinbarten Standort ausgeführt. Der Kunde weist die JANSEN AG in die Gegebenheiten vor Ort ein und hat kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern der JANSEN AG.
Der Kunde stellt rechtzeitig alle relevanten Informationen bereit – insbesondere Zufahrtswege, Bauplatzverhältnisse und Planungsunterlagen – und sorgt für die erforderlichen Zutrittsrechte. Bei fehlender Einweisung oder fehlendem Zutritt kann die JANSEN AG die Ausführung verweigern und die entstandenen Kosten verrechnen.
Stornierungen sind bis drei (3) Arbeitstage vor dem Termin kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen werden veranschlagte Stunden sowie angefallene Fahrt- und Übernachtungskosten verrechnet. Bei Terminabsage durch die JANSEN AG hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatztermin; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Einbauarbeiten unverzüglich nach deren Beendigung – solange die Produkte noch freiliegen und bevor Erdarbeiten oder Folgearbeiten durchgeführt werden – zu prüfen, abzunehmen und zu dokumentieren. Bei dieser Prüfung erkennbare Mängel sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Beendigung des Einbaus schriftlich bei der JANSEN AG geltend zu machen. Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar sind, sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei der JANSEN AG geltend zu machen. Bei verspäteter Rüge verfallen die diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Unabhängig vom Zeitpunkt der Entdeckung erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche spätestens ein (1) Jahr nach Abschluss des Einbaus. Sollte die Prüfung erst nach den Erdarbeiten oder Folgearbeiten erfolgen, trägt der Kunde sämtliche daraus resultierenden Aufwände einschliesslich Folgeschäden.
Soweit die erbrachten Leistungen ein unbewegliches Werk betreffen, gehen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend Rügefristen, Nachbesserungsrecht und Verjährung den vorstehenden vertraglichen Regelungen vor.
Die Art der Mängelbeseitigung liegt, soweit gesetzlich zulässig, allein im Ermessen der JANSEN AG und beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder den Ersatz mangelhafter Bestandteile. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die JANSEN AG haftet, soweit gesetzlich zulässig, einzig für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Prüfungen und Berechnungen
Prüfungen und Berechnungen der JANSEN AG basieren allein auf den durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumenten. Die JANSEN AG prüft diese weder auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit. Bauseitige Vorgaben werden nicht geprüft. Sämtliche Prüfungen und Berechnungen dürfen nur für den Einzelfall herangezogen werden, für den sie erstellt wurden.
Die Leistungen werden dem Kunden am vereinbarten Abgabetermin in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. CAD-Zeichnungen werden nicht erstellt.
Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, rechnet die JANSEN AG nach Aufwand gemäss den jeweils gültigen Verrechnungssätzen ab.
Die Planungshoheit liegt ausschliesslich beim Kunden. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen, ansonsten gelten die Prüfungen und Berechnungen als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Zustellung. Akzeptierte Mängel werden kostenlos korrigiert. Weitergehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Die JANSEN AG haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für Schäden infolge fehlerhafter, vom Kunden bereitgestellter Informationen ist die Haftung der JANSEN AG ausgeschlossen.
- Beratung
Skizzen, Zeichnungen, Listen, Prospekte sowie technische Beratungen, Empfehlungen und Konstruktionsvorschläge der JANSEN AG erfolgen im Rahmen einer einmaligen, unverbindlichen Erstberatung unentgeltlich und haben rein beratenden Charakter. Sie begründen keine vertragliche Verpflichtung. Weitere oder wiederholte Beratungsleistungen sind kostenpflichtig und werden gemäss den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der JANSEN AG in Rechnung gestellt.
Es ist Sache des Kunden sicherzustellen, dass vorgeschlagene Konstruktionen und Verfahren für seine Zwecke geeignet sind und keine Schutzrechte, Normen oder Vorschriften verletzen. Die Vorgaben der Systemdokumentationen sind in jedem Fall zu beachten. Abweichungen von den Systemvorgaben liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden und führen zum vollständigen Entfall der Systemgewährleistung. Bauseitige Vorgaben werden von der JANSEN AG nicht überprüft. Die Haftung der JANSEN AG für Empfehlungen und Beratungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Beratungsleistungen begründen kein eigenständiges Beratungs-, Planungs- oder Projektierungsvertragsverhältnis und keine entsprechende Verantwortung der JANSEN AG.
Miete
- Transport und Versicherung
Transport und Versicherung der Mietartikel gehen zulasten des Kunden. Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung während der Mietdauer.
- Mängelhaftung und Rügeverpflichtung
Der Mietartikel ist vom Kunden zum Ablieferungszeitpunkt unverzüglich zu prüfen. Mängel, die die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliessen, sind innerhalb von vier (4) Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen, andernfalls ist jegliche Mängelbeseitigungspflicht der JANSEN AG ausgeschlossen.
Die Mängelbeseitigungspflicht der JANSEN AG beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz oder die kostenlose Reparatur von als mangelhaft anerkannten Teilen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, wie Mietzinsherabsetzung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Mietartikel ist ausschliesslich fachmännisch und sachgemäss zu benutzen. Schäden durch unsachgemässe Benutzung gehen vollumfänglich zulasten des Kunden. Eine Haftung der JANSEN AG ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Während der Mietdauer ist der Unterhalt des Mietartikels Sache des Kunden und gemäss den Weisungen der JANSEN AG vorzunehmen. Mängelbeseitigungen dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der JANSEN AG vorgenommen werden. Schäden durch unsachgemässen Unterhalt gehen zulasten des Kunden. Dem Kunden sind die durchschnittlichen Unterhaltskosten bekannt; andernfalls hat er die JANSEN AG vor Vertragsschluss darüber zu informieren, ansonsten wird seine Kenntnis angenommen.
- Montage und Rückgabe
Der Mietartikel ist gemäss den Anweisungen der JANSEN AG zu montieren. Schäden durch unsachgemässe Montage gehen zulasten des Kunden.
Der Kunde gibt den Mietartikel am Ende der Mietzeit gereinigt und in einwandfreiem Zustand zurück. Die Reinigung ist fachmännisch und mit einem nicht schädigenden Reinigungsmittel durchzuführen. Schäden durch unsachgemässe Reinigung gehen zulasten des Kunden. Eine Haftung der JANSEN AG ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Mietzins und Kosten
Nebst dem vereinbarten Mietzins werden dem Kunden die der JANSEN AG entstandenen Transportgebühren, Kosten für den Ersatz von fehlendem oder defektem Material sowie Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Die mit der Nutzung verbundenen Kosten, insbesondere Strom- und Treibstoffkosten, trägt der Kunde.
Produktspezifisches
- Schüco-Produkte
Ab einem Versandgewicht von 250 kg erfolgt die Lieferung frei Haus (Rampe), zuzüglich LSVA. Für Post-, Express- und Kurier-Lieferungen erfolgt die volle Frachtbelastung. Mehrkosten für Spezialtransporte (z.B. Kranwagen, Überlänge, erschwerte Lieferung, LKW mit Hebebühne) sowie Sondertransporte ausserhalb des Tourenplans werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Für Express-Profilbestellungen erhebt die JANSEN AG einen Bearbeitungszuschlag von CHF 100.– pro Position (Bestellung und Verladung auf einen LKW am gleichen Arbeitstag).
Der Mindestbestellwert beläuft sich je Bestellung auf CHF 100.–.
Die Lieferungen erfolgen unverpackt bzw. in handelsüblichen Verpackungen. Mehrwegverpackungen werden belastet und nach einwandfreier, frachtfreier Rückgabe zu 100% gutgeschrieben. Bei Holzkisten erfolgt eine Gutschrift von maximal zwei Dritteln des verrechneten Betrags.
- Schüco-Maschinen
Für Maschinen gilt eine Gewährleistungsfrist von zweitausend (2000) Betriebsstunden oder einem (1) Jahr ab Lieferdatum, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Kunde ist verpflichtet, die Betriebsstunden zu dokumentieren und der JANSEN AG auf Verlangen nachzuweisen. Massgebend für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist das Datum der Lieferung.