Was bedeutet das für die Metallbauer?
Das Verfahren zur Ausstellung eines Zertifikats erfordert die Erfüllung folgender Punkte:
- Bestehender Lizenzvertrag mit einem Systemgeber, der explizit die Nutzung von Klassifizierungsbericht und Angemessener Technischer Dokumentation (ATD) erlaubt
- Verwendung von Klassifizierungsbericht, sowie der Angemessenen Technischen Dokumentation (ATD) des Systemanbieters als Ersatz zur Typprüfung
- Eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) im Herstellwerk, welche die Anforderungen der Produktnorm(en) erfüllt
- Eine Fremdüberwachung, sprich eine erfolgreiche Erstinspektion sowie eine jährliche Überwachung der WPK durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle
Sind diese Anforderungen erfüllt, kann der Metallbauer eine Zertifizierung bei einer vom Systemgeber empfohlenen, notifizierten Produktzertifizierungsstelle beantragen (Anmerkung: die notifizierte Produktzertifizierungsstelle führt auch die Überwachung durch). Nach erfolgreicher Erstinspektion der WPK sowie erfolgreicher Prüfung der ATD wird das Zertifikat zur Leistungsbeständigkeit erteilt. Der Metallbauer kann somit sein Produkt auf Basis seiner Leistungserklärungen und (CE-)Kennzeichnungen auf dem Markt bereitstellen. Die Überwachung der WPK erfolgt jährlich.